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EU-Rechtsprechung zu MigrationBis das Menschenrecht am Boden liegt

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sollte verhindern, dass Europa jemals autoritär wird. Rechte Kräfte setzen ihn jetzt unter Druck.

Krakau im Mai 2025: rechtsextreme Mahnwache gegen Migration Foto: Klaudia Radecka/imago

D ie Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wird in diesem Jahr 75 Jahre alt, doch die Feierlichkeiten stehen unter keinem guten Stern. Auf Initiative von Dänemark und Italien haben neun Staaten den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem offenen Brief für seine Rechtsprechung zum Migrationsrecht angegriffen und drängen auf eine andere Auslegung.

Der EGMR mit Sitz in Straßburg ist ein Organ des Europarats, dem 46 Mitgliedsländer angehören, und der für die Auslegung und den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention zuständig ist. Seine Urteile sind für die Staaten bindend, aber er verfügt kaum über Möglichkeiten, diese bei Nichtbefolgung effektiv durchzusetzen.

Die neun Staaten fordern dennoch mehr nationale Handlungsspielräume, um „kriminelle Ausländer“ abzuschieben und sich gegen die „Instrumentalisierung von Migration“ zu wehren. Dänemarks Ministerpräsidentin Mette Frederiksen sagte gegenüber dem Spiegel zu ihrer Initiative, die EMRK sei einst geschaffen worden, um Minderheiten zu schützen, aber heute müsse man die Mehrheit schützen.

Alain Berset, der Generalsekretär des Europarats, erteilte dem Brief kurzerhand eine Absage und warnte mit Nachdruck vor dem „politischen Druck“, der auf den Gerichtshof ausgeübt werde.

Bild: privat
Maximilian Pichl

ist Professor für Soziales Recht mit dem Schwerpunkt Asyl- und Migrationsrecht an der Hochschule RheinMain.

Menschenrechte als Kontroll- und Frühwarnsystem

Die EMRK und der Aufbau des Menschenrechtsgerichtshofs nach dem Zweiten Weltkrieg waren mit der Hoffnung verbunden, ein gemeinsames europäisches Projekt des Friedens und der Kooperation auf den Weg zu bringen. Die Menschenrechte wurden als Kontroll- und Frühwarnsystem entwickelt: Die Achtung demokratischer und rechtsstaatlicher Normen in den Nationalstaaten sollte ein erneutes Abrutschen in autoritäre Verhältnisse und daraus folgenden Unfrieden verhindern.

Einige Verfasser der EMRK, darunter so unterschiedliche Akteure wie der britische Konservative David Maxwell Fyfe und der ehemalige Résistance-Kämpfer Pierre-Henri Teitgen, wollten die Konvention als einen „Pakt gegen den Totalitarismus“ verstanden wissen. Rückblickend ging es also nicht nur um den Schutz der „Minderheit“, sondern noch stärker um eine gemeinsame demokratische und europäische Kooperation.

Die Aussage von Mette Frederiksen zum Minderheitenschutz basiert dennoch auf einem Fehlschluss. Der Minderheitenschutz der EMRK umfasst die Religionsfreiheit und ein umfassendes Diskriminierungsverbot nach Artikel 14 für Minderheiten in einem Staat – auch jene eines Staates in einem anderen Staat. Gerade für Dänemark ist das wichtig.

Das Bonn-Kopenhagen-Abkommen von 1955 sichert zum Beispiel wechselseitig und mit Bezug auf das Diskriminierungsverbot den jeweiligen Schutz der deutschen und dänischen Minderheit. Deswegen ist es illegitim und politisch kurzsichtig, den angeblichen Mehrheitsschutz und Minderheitenrechte gegeneinander auszuspielen. Denn die Mehrheit in einem Staat kann in einem anderen politischen Gebilde zugleich auch eine Minderheit sein.

Die Große Kammer hat einen Rollback vollzogen

Angriffe auf die Europäische Menschenrechtskonvention sind nicht neu. Fast wäre Großbritannien der Konvention im Jahr 1950 nicht beigetreten, weil man fürchtete, die Menschenrechte könnten Auswirkungen auf die Kolonialpolitik haben. In den letzten Jahren rüsteten die britischen Tories oder die Orbán-Regierung in Ungarn verbal gegen den Gerichtshof auf und brachten immer wieder ins Spiel, die EMRK zu verlassen.

Zumindest für EU-Staaten ist das keine realistische Option, denn sie müssen der EMRK zustimmen. Daher zielen EU-Regierungen im Europarat mitunter darauf ab, die Handlungsfähigkeit des Gerichtshofs einzuschränken. Weitreichende Vorschläge zur Entmachtung des Gerichtshofs scheiterten aber zuletzt 2018.

Das könnte sich kurz- oder mittelfristig ändern. In Europa haben rechte Kräfte an Einfluss gewonnen, die in der Flüchtlingspolitik nationale Alleingänge bevorzugen. Die Gefahr, die von diesem offenen Brief für den Menschenrechtsschutz ausgeht, hat eine neue Qualität. Selbst in Deutschland findet der Brief Anklang innerhalb der Regierungsfraktionen. Günter Krings, CDU-Politiker und Unions-Fraktionsvize, sagte, die Urteile des EGMR machten es mitunter „faktisch unmöglich, irreguläre Migration rechtssicher zu steuern“.

Solche Beschreibungen entsprechen jedoch nicht dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Der EGMR war in seiner Geschichte stets äußerst restriktiv, was die Rechte geflüchteter Menschen anging, die EMRK kennt beispielsweise im Unterschied zur EU-Grundrechtecharta kein Recht auf Asyl. Anfang der 2010er Jahre gab es progressivere Leitentscheidungen, die Überstellungen nach Griechenland und Pushbacks auf Hoher See als menschenrechtswidrig verurteilten.

Die Bindung der Staatsgewalt an das Recht unterscheidet Demokratien von autoritären Regimen

Doch die Große Kammer, in der die Leitentscheidungen gefällt werden, hat einen Rollback vollzogen und den Nationalstaaten schon jetzt mehr Handlungsspielräume zugestanden. Inhaftierungen an der ungarischen Grenze und Pushbacks von Spanien nach Marokko beanstandeten die Straßburger Richterinnen und Richter nicht. Dies geschah nicht im luftleeren Raum, sondern inmitten politischer Angriffe und der Drohung einiger Staaten, dem EGMR finanzielle Mittel zu entziehen. In den Urteilen finden sich zahlreiche Belege für die Übernahme rechter Narrative, wie etwa, dass Migration eine Gefahr sei. Zu Recht wurde der EGMR von Wissenschaftler*innen, Menschenrechtsorganisationen und Anwaltsvereinigungen für diese Leitentscheidungen kritisiert.

Allerdings schränkt die EMRK Nationalstaaten bei Abschiebungen auch ein. Die britische Regierung machte diese Erfahrung bei ihrem erfolglosen Versuch, Menschen nach Ruanda abzuschieben.

Hinter jedem Geflüchteten ein Fluchtschicksal

Seit Ende der 1980er Jahre legt Straßburg den Artikel 3 der EMRK dahingehend aus, dass das Verbot der Folter und unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung auch die Menschen schützt, die in einen anderen Staat abgeschoben werden und dort solche Gefahren fürchten müssen. Diese Rechtsprechung geht übrigens auf den Fall des wegen zweifachen Mordes verurteilten deutschen Staatsangehörigen Jens Söring zurück, dem bei seiner Auslieferung aus Großbritannien in die USA damals die Todesstrafe drohte. Erst später kamen Entscheidungen hinzu, bei denen es um geflüchtete Menschen ging.

Der EGMR hat die Menschenrechtskonvention stets als ein „lebendes Instrument“ verstanden: Bei ihrer Auslegung will sich der Gerichtshof nicht nur auf die Zeit berufen, in der die Konvention entstand, sondern neuere gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen. So befand der Gerichtshof beispielsweise 2024, dass der Klimaschutz ein Menschenrecht ist.

Dieses Rechtsverständnis passt den neun Unterzeichnerstaaten des offenen Briefs nicht. Zumindest, was Migration angeht. Dass bei Abschiebungen die Souveränität der Nationalstaaten eingeschränkt ist, hat aber eine logische Bewandtnis: Der universelle Schutz der Menschenrechte soll jeden Menschen – auch Kriminelle und Terroristen – vor willkürlichen Aktionen von Nationalstaaten bewahren. Denn die Bindung der Staatsgewalt an das Recht unterscheidet Demokratien von autoritären Regimen.

wochentaz

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Auch von „Instrumentalisierung von Migration“ ist im offenen Brief die Rede. Mit diesem Begriff werden Fluchtbewegungen bezeichnet, die angeblich durch Staaten wie Russland und Belarus in Europa forciert werden. Dass hinter jedem Flüchtling auch ein ernsthaftes Fluchtschicksal steht, vergessen die Re­gie­rungs­che­f*in­nen gerne. Die EU hat zuletzt eine Krisenverordnung verabschiedet, um auf solche Bewegungen mit verschärften Maßnahmen zu reagieren – wie zum Beispiel deutlich längeren Inhaftierungen an den Außengrenzen. Die EU-Kommission hat Mitgliedstaaten wie Polen und Finnland bei ihren schweren Grundrechts­eingriffen etwa in einer Mitteilung vom Dezember 2024 keinen Einhalt geboten.

Rechtsstaatlichkeit ist kein „Add-on“

Die Berufung auf die „Instrumentalisierung“ ist auch zeitlich kein Zufall: Denn ganz aktuell verhandelt der EGMR über drei Fälle, in denen es um die Verwehrung des Zugangs von Asylsuchenden geht, die mit Instrumentalisierungen in Verbindung gebracht werden. Mit Litauen, Lettland und Polen stehen auch jene Staaten als Unterzeichner unter dem Brief, die in Straßburg wegen Menschenrechtsverstößen angeklagt sind. Der Brief kann deswegen auch als eine direkte Intervention in die laufenden Verfahren verstanden werden – eine beispiellose Ausübung politischen Drucks auf die Richterinnen und Richter.

Als EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kürzlich den Karlspreis verliehen bekam, beendete sie die Dankesrede mit den Worten: „Lang lebe Europa“. Doch wie lange wird die EMRK als ein Gründungsdokument Europas noch bestehen? Der Brief der neun Nationalstaaten sägt an den europäischen Grundlagen und von der Leyen schweigt dazu.

Aus einer progressiven Perspektive ist der schwierige Spagat zu leisten, den EGMR für seine migrationsabschottende Rechtsprechung zu kritisieren und zugleich vor Angriffen zu verteidigen. Die Unabhängigkeit der Gerichte, die Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte sind jedenfalls keine „Add-Ons“ zur Demokratie, sondern ihre zentralen Bausteine. Wer das aufgibt, kündigt auch den europäischen Nachkriegskonsens auf.

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17 Kommentare

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  • Was zerreißt ist die Ungerechtigkeit zwischen Reich und Arm und das ist global und zwischen Nord und Süd. Wenn die Gelder von Frontex im Sinne der Menschenrechte ausgegeben würde, hätten wir Willkommenszentren in der EU an der Aussengrenze und dort würden wir die Kriegsverbrecher etwa aus Syrien oder IS ler rausnehmen und vor Gericht stellen, den anderen helfen da hin zu migrieren, wo sie am besten integriert werden können, weil da die Kommune fachkräfte braucht und/oder Familie von mir lebt. Die Menschen die arm sind werden gegeneinander ausgespielt, aber : Wir brauchen Migration, und Migraten brauche es als Menschen mit Potenzialen und Menschenrechten aufgenommen zu werden. Wenn das passiert, gelingen sehr viele sehr wichtige inklusive Erfolge, so wie es mit den Syrern war. Die Reichen zerstören die Demokratie und es braucht mehr Demokratie in die Ökonomie, damit genug Finanzen für Gemeingüter, wie bezahlbarer Wohnraum, Bildung, Gesundheitsversorgung,. ökologische Regeneration da, um zusammen ohne Krieg Zukunft zu schaffen.Überforderung durch dazu angelegte Flüchtlingsbewegungen werden dann auch gut mit versorgt und laufen ins Leere.Da die Reichen herrschen,geht Demokratie kaputt

  • Und wer nicht sehen will, dass eine solche Politik die EU und deren Demokratien zerreißt lebt auf einem anderen Planeten. Selbst wer den Blick nur auf Deutschland richtet, kann das nun beobachten.



    Und diese Meinung ist nicht Mal in Deutschland mehrheitsfähig. Geschweige denn in anderen Staaten.

    • @Duplozug:

      Aus meiner Sicht wird die EU und die Demokratie eher dadurch zerrissen - und darauf zielt ja auch die Initiative ab - dass eine Zahl von sagen wir unter 100 Richtern sich so wichtig nimmt, dass sie den Willen der gesamten EU, ihrer Bürger und der in der EU demokratisch beschlossenen Gesetze überstimmen können und das regelmäßig tun. So dass hochkriminelle Gefährder nicht aus dem Land geschafft werden können, sondern rund um die Uhr von Beamten zu überwachen sind.

      Weil man Verträge und unbestimmte Begriffe wie "menschenrechtswidrige Behandlung" so auslegt, dass den Regierungen und der Exekutive - unabhängig von allen Mehrheitverhältnissen - die Hände gebunden werden.

  • "Der Brief der neun Nationalstaaten sägt an den europäischen Grundlagen..." An Grundlagen zu sägen, ist stets problematisch. Werden diese Sägearbeiten dann noch vermischt, blickt kaum einer noch durch. Recht & Praxis. Politik & Illusionen. Global gesehen, kommt auf Europa einiges zu, aber die Europäische Gemeinschaft ist keine Gemeinschaft, sie wird es absehbar auch nicht werden. Auch das Recht muss an neuen Realitäten angepasst werden. Der Zwischenschritt, basierend auf Sozialromantik, ist ausgenutzt worden. Schlepperei ist mittlerweile ein Milliarden-Geschäft. In diesem Business hat der einzelne Mensch keinen Wert. Die Welt pendelt ins Chaos.

  • Ich weiß nicht. Ich finde hier wird viel durcheinandergeschmissen: mal geht es gegen Totalitarismus, dann für den Schutz von Minderheiten, dann dieses, dann jenes. Alles sind erstmal verschiedene Punkte, die mal zusammengehen können, mal in verschiedene Richtungen. Das wird überhaupt nicht auseinandergehalten. So finde ich das alles wenig nachvollziehbar.

    Was ich sehe: es geht nicht um drei Geflüchtete und Minderheiten, es geht um die großen Fragen und die Massen dieser Erde - das ist mein Eindruck. Im Kern scheint mir eine große Frage dahinter zu sein, ob wir eine universelle Menschheit sind, die nicht nur universelle Werte teilt, sondern diese Werte gehen auch so weit, dass sie letztlich unsere eine Weltgesellschaft festlegen.

    In diesem Sinne geht es hier nicht um Totalitarismus oder nicht, es geht ja gerade darum diese eine Wahrheit durchzusetzen. Die Frage scheint mir, ob das für die Menschheit angemessen ist: denken entweder die allermeisten so, oder ist das egal, weil sich die Menschen nach dieser Wahrheit richten müssen.

    Im ersten Fall sollte man die Milliarden vorzeigen, die hinter einem stehen.

  • Das Hautproblem in Europa ist doch vor allen Dingen eine Politik, die überhaupt erst dazu führt, dass die Menschen rechts wählen. Dieses geschieht vor allen Dingen aus Protest. De durchschnittlichen Wähler interessiert vor allen Dingen seine eigene ökonomische Situation. Natürlich ist es falsch deswegen rechts zu wählen, aber das verändert ja an trotzdem nicht den Fakt, dass es immer öfter geschieht.



    Momentan wird die Außenpolitik primär bestimmt von der Politik gegeben der Ukraine und Russland. Möchte man die Ukraine langfristig unterstützen, sollten nur Sanktionen erlassen werden, die primär Russland aber kaum Europa schaden. Oder man verringert generell die Hilfen, wobei es da natürlich gute Argumente dagegen gibt.



    Ein "weiter so" wie bisher wird dazu führen, dass wir ein rechtes Europa bekommen mit Auswirkungen auf Justiz, Demokratie und Pressefreiheit. Damit ist am Ende der Ukraine auch nicht geholfen und uns schades es sehr. Mehr Pragmatismus wäre angebracht. Selbst wenn die Hardliner bzgl Russland Recht haben sollten, wofür es starke Gegenargumente gibt, funktioniert eine Strategie auf Dauer nur, wenn sie von fast allen Bewohnern Europas mitgetragen wird.

  • Die Dänen gehen die Angelegenheit sehr pragmatisch an. Wer als Ausländer kriminell wird oder eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellt, der hat das Bleiberecht verwirkt. Das weitere Schicksal des Betroffenen ist unbedeutend.

    Bekannt auch als Law and Order Mentalität. Leider findet diese Haltung einen großen Anklang bei der Bevölkerung und das dürfte nicht nur für Dänemark zutreffen.

    Erschreckend ist wie das in die Öffentlichkeit hinein kommuniziert wird. Die Hintergründe und die Persönlichkeit des Betroffenen wird dabei komplett ausgeblendet, zeigte sich erst kürzlich bei der Abschiebung eines psychisch Kranken aus Dänemark.

    Eine sozialdemokratische Ministerpräsidentin die ein derart vielschichtiges Thema runterreduziert auf "wenn jemand meinen Partner tötet, darf er dann bei mir am Tisch sitzen? Nein!" (O-Ton) fällt nicht nur in ihrer Rethorik zurück in die Jahre vor 1948, sondern bezeugt damit auch, dass sie den Sinn hinter der AEMR und EMRK nicht verstanden hat und auch in allen anderen Angelegenheiten das Wort Würde für sie ein großes Fragezeichen darstellt. Wie sonst käme jemand auf die Idee einen gemeinsamen Brief mit einer Postfaschistin zu verfassen.

    • @Sam Spade:

      Ja Sam, das unterschreibe ich sofort.

    • @Sam Spade:

      Die Postfaschistin hält sich zumindest an Gerichtsurteile, womit sie dem amtierenden Präsidenten der USA einiges voraus hat.



      Das Problem ist nicht der Brief, sondern der Umstand dass Politiker in Legislaturen denken. Je näher die nächste Wahl rückt je hemmungsloser folgen sie den Wünschen des Mob (von lateinisch mobile vulgus „reizbare Volksmenge“). Man könnte diese „reizbare Volksmenge“ ja reduzieren indem man schulische und gesellschaftliche Bildung fördert. Das kostet aber Geld, das man lieber Gönnern in den Hintern bläst oder Opportunisten gewährt um sie bei der Stange zu halten.



      Also gibt man der „reizbaren Volksmenge“ nach und verrät sich damit selbst.



      Aktuell bestes Beispiel dafür in Deutschland, Lars Klingbeil und sein „Booster für die Wirtschaft“/„Tritt in den Arsch für die Wähler“.

      • @Bernhard Dresbach:

        "Die Postfaschistin hält sich zumindest an Gerichtsurteile, womit sie dem amtierenden Präsidenten der USA einiges voraus hat."



        ...und?



        Der amtierende Präsident der USA hat noch kein anderes Land mit einem Angriffskrieg überzogen, womit er dem amtierenden Präsidenten Russlands einiges voraus hat.

        Ich wiederhole: und?

        • @Encantado:

          Meloni hat noch kein anderes Land mit einem Angriffskrieg überzogen. Und?



          Sie hätten nicht nur die ersten zwei Zeilen lesen sollen. In Summe geht es um Politiker die tun was sie tun und warum. Hier war das herunterbrechen auf einen Brief von @Sam Spade nur billige Folklore.

        • @Encantado:

          Völkerrechtswidrige Drohnenangriffe in mehr als 20 Ländern sind für Sie keine Angriffe, oder? Aber wir haben ja schon öfter festgestellt, dass wir unterschiedliche Vorstellungen von Recht haben.

          • @Alexander Schulz:

            Der Großteil der Angriffe findet mit Erlaubnis der lokalen Regierungen statt und ist daher nicht völkerrechtswidrig.

            • @Machiavelli:

              Bis auf wenige Ausnahmen ist das nicht der Fall und genau deswegen ist es ja völkerrechtswidrig. Im Einklang mit dem Völkerrecht ist es NUR mit Erlaubnis eines betroffenen Staates.

              • @Alexander Schulz:

                Somalia, Pakistan, Iraq Afghanistan,bis zur Machtübernahme der Taliban, Yemen. Da ab es überall Verträge. Im restlichen Afrika auch. In Syrien fanden die Angriffe in Abstimmung mit Behörden in Rojava statt.

    • @Sam Spade:

      Naja, käme die Gefahr von Rechts, würde also gegen unsere tiefsten Werte verstoßen, würden wir glaube ich ähnlich argumentieren. Ich glaube auch nicht, dass die eigentliche Frage hier um den Schutz von ein paar tausend Menschen geht. Es geht um die grundsätzlichere Frage einer offenen Gesellschaft, also letztlich das Zusammenleben aller Menschen.

      Mein Kriterium ist da nicht, ob wir zB 1000 Afghanen passend aufnehmen und welche Rechte die 1000 Menschen dabei haben. Für mich geht es darum, dass Millionen Menschen mit verschiedenen Hintergründen jetzt zusammenleben wollen und welche gemeinsamen Vorstellungen sie haben und Verpflichtungen eingehen. Mir geht es weniger darum, was die eine Ministerpräsidentin sagt, mir geht es darum, was jeweils Millionen Bayern, Nordfranzosen, Afghanen (verschiedenster Stämme?), Nigerianer etc. sagen, was sie verbindet, was trennt. Dann kann ich sagen, ob ich diese Gesellschaft für mich attraktiv finde oder nicht. Das Ergebnis ist offen, weil wir uns glaube ich alle einig sind, dass wir nicht alle Gesellschaften der Welt gleich attraktiv finden!?

  • "Die neun Staaten fordern....."



    Ich würde behaupten, dass auch immer mehr Bürger aller Staaten eine andere Asylpolitik fordern, wesentlich strenger und restriktiver, ohne dies hier als richtig bewerten zu wollen.

OSZAR »